Ihre Berufliche
Rehabilitation

Wir sind für Sie da!

Fit für den Wiedereinstige nach Krankheit oder Unfall

Unsere Weiterbildungsangebote unterstützen Rehabilitanden, die aufgrund einer gesundheitlichen Beeinträchtigung ihre zuletzt ausgeübte Tätigkeit nicht mehr ausüben können. Wir bieten hierfür landesweit verschiedene Qualifizierungsmaßnahmen und Umschulungsmodelle an.

Die Deutsche Rentenversicherung, die Bundesagentur für Arbeit, die Jobcenter, die Gesetzliche Unfallversicherung oder Berufsgenossenschaften finanzieren Leistungen zur beruflichen Rehabilitation oder zur Berufsförderung. Der Fachbegriff dafür lautet "Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben".

Ihr Partner ist die Bildungswerk-Gesellschaft BBQ Bildung und Berufliche Qualifizierung gGmbH

Als Rehabilitand haben Sie Anspruch auf "Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben" (LTA), z. B.

  • Leistungen zur Erhaltung oder Erlangung eines Arbeitsplatzes
  • Berufsvorbereitung
  • Leistungen zur beruflichen Weiterbildung und Trainings   
  • Leistungen im Berufsbildungsbereich einer Werkstatt für behinderte Menschen   
  • Leistungen an Arbeitgeber
  • Kfz-Hilfen

Diese Leistungen helfen bei der Entwicklung beruflicher Ziele und erhöhen die Chancen für den Wiedereinstieg ins Berufsleben.

Ihre Vorteile

  • Seit über 20 Jahren Erfahrung im Bereich der beruflichen Rehabilitation
  • Enge Zusammenarbeit mit der regionalen Wirtschaft, alle unsere Angebote finden direkt im Betrieb statt
  • Kompetente Beratung und zielgerichtete Hilfestellung durch unsere engagierten Mitarbeiter
  • Erfahrene Trainer mit hoher Fach- und Methodenkompetenz
  • Individuelle Beratung und Begleitung vor Beginn, während und mit Abschluss der Maßnahme

 

Wer ist für Sie zuständig?

Sie haben mindestens 15 Jahre Sozialversicherungsbeiträge eingezahlt
Sie haben den Antrag in einer medizinischen Reha-Maßnahme gestellt
Sie beziehen Erwerbsminderungsrente

  • Sie sind nach einem Arbeitsunfall berufsunfähig geworden
  • Sie hatten einen Unfall auf dem Weg zur Arbeit
  • Sie leiden unter einer anerkannten Berufskrankheit
  • Sie haben weniger als 15 Jahre Sozialversicherungsbeiträge eingezahlt
  • Sie mussten Ihren Arbeitsplatz aufgeben, können krankheitsbedingt nicht in einer anderen Firma arbeiten und/oder beziehen Arbeitslosengeld

Fördermöglichkeiten

Die Kosten für eine berufliche Reha-Maßnahme kann von verschiedenen Reha-Trägern übernommen werden. Im Regelfall springen die Deutsche Rentenversicherung Bund bzw. Land, die Bundesagentur für Arbeit, die Jobcenter, die Gesetzliche Unfallversicherung oder Berufsgenossenschaften ein. Zum Erhalt der Leistungen müssen bestimmte Voraussetzungen vorliegen. Informationen dazu erhalten Sie bei Ihrem zuständigen Reha-Träger.

Zur beruflichen Weiterbildung, Umschulung und Qualifizierung gibt es viele Möglichkeiten der Unterstützung und finanziellen Förderung, zum Beispiel über den Bildungsgutschein oder den Aktivierungs- oder Vermittlungsgutschein - in Form von Kursgebühren, Fahrtkostenzuschüsse oder Verdienstausfälle. Auskunft geben Ihnen die regionalen Agenturen für Arbeit, Jobcenter, Rentenversicherungsträger und Berufsgenossenschaften.

Nehmen Sie bitte Kontakt zu Ihrem zuständigen Kostenträger auf. Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitung Ihres Antrags einige Zeit dauert. Reichen Sie Ihre Papiere daher so früh wie möglich ein.

 

Unsere Angebote zur beruflichen Rehabilitation

Unsere Angebote unterstützen Rehabilitanden, die aufgrund einer gesundheitlichen Beeinträchtigung, in ihrer zuletzt ausgeübte Tätigkeit nicht mehr arbeiten können. Wir bieten hierfür landesweit verschiedene Qualifizierungsmaßnahmen und Umschulungsmodelle an, die über einen Bildungsgutschein oder Vermittlungsgutschein (AVGS) gefördert werden können. Umgesetzt werden alle Angebote von der Bildungswerk-Gesellschaft BBQ Bildung und Berufliche Qualifizierung gGmbH.

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Markus Homburg

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